Gebühren für die Einreichung von Anträgen durch die Regierung werden ab April dieses Jahres erhöht

Ab dem 1. April werden für die meisten Einwanderungsleistungen neue Antragsgebühren fällig. Es gibt noch weitere Änderungen zu beachten: Die Gebühren für EADs und Aps werden nicht mehr in den Gebühren für die Statusanpassung enthalten sein; die Größe und der Status des Arbeitgebers als gewinnorientiert oder nicht gewinnorientiert werden sich auf die Gebühren auswirken; und die Fristen für die Bearbeitung der Prämien werden länger sein. Siehe USCIS-Pressemitteilung hier.

Betina Schlossberg